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   VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567   

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https://dejure.org/2021,28243
VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567 (https://dejure.org/2021,28243)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567 (https://dejure.org/2021,28243)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - 9 ZB 20.1567 (https://dejure.org/2021,28243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 71; BauNVO § 15
    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Einfamilienhaus - erdrückende Wirkung

  • rewis.io

    Vorbescheid, Nachbarklage, Feststellungswirkung, Erdrückende Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 71 ; BauNVO § 15
    Vorbescheid; Nachbarklage; Feststellungswirkung; Erdrückende Wirkung

  • rechtsportal.de

    BayBO Art. 71 ; BauNVO § 15
    Vorbescheid; Nachbarklage; Feststellungswirkung; Erdrückende Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012

    Kein Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans zum Maß der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567
    Denn die Feststellungswirkung des Vorbescheids ist auf die entschiedenen Fragen beschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012 - juris Rn. 4).

    Bei Vorhaben, die - wie hier - im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, kann deshalb nur über die Vereinbarkeit mit den in Art. 59 Satz 1 BayBO angeführten Vorschriften entschieden werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.2018 a.a.O. Rn. 6).

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 9 ZB 20.602

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in baurechtlicher Nachbarklage gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567
    Diese sind jedoch regelmäßig nicht drittschützend (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 9 ZB 20.602 - juris Rn. 19), worauf das Zulassungsvorbringen nicht eingeht.
  • VGH Bayern, 31.07.2020 - 15 B 19.832

    Verwirkung des Schutzanspruchs auf bauordnungsrechtliches Eingreifen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567
    Hieraus ergibt sich aber kein Verfahrensfehler, denn das Zulassungsvorbringen zeigt nicht auf, inwieweit der im Abstandsflächenrecht strittig diskutierte soziale (Wohn-) Friede (vgl. BayVGH, U.v. 31.7.2020 - 15 B 19.832 - juris Rn. 22 m.w.N.) bauplanungsrechtlich und im Rahmen des von der Feststellungswirkung des angefochtenen Vorbescheids begrenzten Regelungsbereichs überhaupt entscheidungserheblich ist.
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 9 ZB 18.912

    Erfolglose Nachbarklage gegen einen Bauvorbescheid für ein Mehrfamilienhaus

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567
    Eine Rechtsverletzung wegen erdrückender Wirkung ist erst zu bejahen, wenn nach der Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer "abriegelnden" oder "erdrückenden" Wirkung ausgeht, die vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 9 ZB 18.912 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567
    Insoweit kann auch nicht von einem Begründungsmangel ausgegangen werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2021 - 4 B 16.20 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 9 CS 19.1767

    Zulässigkeit eines Studentenwohnheims im Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567
    Die örtliche Situation mag im Ergebnis für den Kläger unbefriedigend sein; dem Zulassungsvorbringen lässt sich jedoch nicht entnehmen, dass in der Gesamtschau der örtlichen Gegebenheiten das Bauvorhaben derart übermächtig erscheint, dass das Gebäude des Klägers nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 9 CS 19.1767 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 16.20

    Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567
    Insoweit kann auch nicht von einem Begründungsmangel ausgegangen werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2021 - 4 B 16.20 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434

    Befreiungen vom Maß der baulichen Nutzung - Drittschutz verneint

    Mit dem Verwaltungsgericht ist eine Rechtsverletzung wegen erdrückender Wirkung erst zu bejahen, wenn nach der Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer "abriegelnden" oder "erdrückenden" Wirkung ausgeht, die vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 8.7.2021 - 9 ZB 20.1567 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus in Innenstadtlage

    Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass die daraus resultierenden Anforderungen wesentlich von den Umständen des Einzelfalls abhängen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 9 CS 17.2099 - juris Rn. 19 m.w.N.) und dass eine Rechtsverletzung wegen "abriegelnder" oder "erdrückender" Wirkung erst gegeben wäre, wenn nach der Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht, wie sie vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2021 - 9 ZB 20.1567 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.10.2021 - 9 CS 21.2211

    Erfolglose Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss im Eilverfahren im Verfahren

    Eine Rechtsverletzung wegen erdrückender Wirkung ist erst zu bejahen, wenn nach der Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer "abriegelnden" oder "erdrückenden" Wirkung ausgeht, die vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2021 - 9 ZB 20.1567 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 27.07.2022 - 9 ZB 22.376

    Erfolglose Nachbarklage gegen erteilte Befreiung für Sichtschutzzaun

    Eine solche wäre erst gegeben, wenn nach der Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer "abriegelnden" oder "erdrückenden" Wirkung ausgeht, die vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 8.7.2021 - 9 ZB 20.1567 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.09.2021 - 9 CE 21.1715

    Erfolgloser Antrag auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten (Baueinstellung)im

    Eine Rechtsverletzung wegen erdrückender Wirkung ist allerdings erst zu bejahen, wenn nach der Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer "abriegelnden" oder "erdrückenden" Wirkung ausgeht, die vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2021 - 9 ZB 20.1567 - juris Rn. 11).
  • VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236

    Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung, Abstandsflächen nach

    Eine solche wäre erst gegeben, wenn nach der Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht, wie sie vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2022 - 9 CS 22.1942 - juris Rn. 20; B.v. 8.7.2021 - 9 ZB 20.1567 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG München, 04.10.2023 - M 9 K 22.3433

    § 31 Abs. 2 BauGB

    Eine Rechtsverletzung der Kläger wegen erdrückender Wirkung des Sichtschutzzaunes wäre erst gegeben, wenn nach der Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls von dem Vorhaben tatsächlich eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer "abriegelnden" oder "erdrückenden" Wirkung ausgeht, die vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 8.7.2021 - 9 ZB 20.1567 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 29.11.2021 - 8 L 2530/21

    Verzicht auf Abstandsfläche bei "Einfügen"

    Von einer sogenannten "erdrückenden Wirkung" ist auszugehen, wenn das genehmigte Bauvorhaben nach einer Gesamtschau der Umgebungsbebauung das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine einem Gefängnishof vergleichbare Situation hervorruft (OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 -, BRS 71 Nr. 88 = juris Rz. 13 und v. 03.11.2021 - 1 ME 159/20 -, juris Rz. 33; BayVGH, Beschlüsse v. 13.10.2021 - 9 CS 21.221 -, juris, Rz. 37 und v. 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567 -, juris Rz. 11).
  • VG Ansbach, 20.04.2023 - AN 17 K 21.01744

    Gebot der Rücksichtnahme

    Diese Grundsätze gelten auch bei einem Bauvorbescheid, Art. 71 Satz 4 BayBO, wobei beim Vorbescheid eine Rechtsverletzung des Nachbarn zudem nur in Bezug auf die mit dem Vorbescheid bindend festgestellten Fragen in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2021 - 9 ZB 20.1567 - juris Rn. 8, B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012 - juris Rn. 6; VG Ansbach, U.v. 26.4.2017 - AN 9 K 16.1416, AN 9 K 16.1417 - juris Rn. 17, VG München, U.v. 30.9.2019 - M 8 K 18.6099 - juris Rn. 39).
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